Informationen & Veranstaltungen

 

 

 

Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungshinweise, Einladungen und Informationsangebote rund um Pflege, Hilfsangebote, Demenz und soziale Unterstützung aus verschiedenen Landkreisen. Zum Vergrößern der Bilder klicken Sie diese bitte einfach an. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Inhalte und Durchführung sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.

 

 

 

Entlastungsbetrag & Verhinderungspflege in Niederbayern und der Oberpfalz einfach erklärt

 

Sie wohnen in folgenden Landkreisen Passau, Deggendorf, Straubing-Bogen, Regensburg, Cham, Landshut, Dingolfing-Landau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau oder Regen und möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen?

Wir informieren Sie verständlich über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege und unterstützen Sie bei der unkomplizierten Umsetzung.


Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

 

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und steht allen Personen mit Pflegegrad (1–5) zu.

Er dient der Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.

Unsere anerkannten Leistungen nach §45a SGB XI können im gesamten Einsatzgebiet über diesen Betrag genutzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Zum Beispiel für:

  • Alltagsbegleitung
  • Unterstützung im Haushalt
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden.
Eine Übertragung ins Folgejahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.


Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

 

Pflegende Angehörige leisten täglich Großes.
Wenn sie vorübergehend verhindert sind – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wichtige Termine – kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Anspruch & Budget

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Gemeinsames Jahresbudget (mit Kurzzeitpflege) von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
  • Auch stundenweise möglich

Unsere Unterstützung in Ihrer Region

 

Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir:

  • Alltagsbegleitung
  • Unterstützung im Haushalt
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI sind wir in Niederbayern und der Oberpfalz für Sie im Einsatz.


Transparenz schafft Vertrauen

 

Abrechnung ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Stunden/Minuten
Keine gesonderten Investitionskosten
Keine versteckten Zuschläge
Unterstützung bei Antragstellung und Abrechnung

 

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