Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungshinweise, Einladungen und Informationsangebote rund um Pflege, Hilfsangebote, Demenz und soziale Unterstützung aus verschiedenen Landkreisen. Zum Vergrößern der Bilder klicken Sie diese bitte einfach an. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Inhalte und Durchführung sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.
Entlastungsbetrag & Verhinderungspflege in Niederbayern und der Oberpfalz einfach erklärt
Sie wohnen im Raum Passau, Deggendorf, Straubing-Bogen, Regensburg, Cham, Landshut, Dingolfing-Landau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau oder Regen und möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen?
Wir informieren Sie verständlich über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege und unterstützen Sie bei der unkomplizierten Umsetzung.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und steht allen Personen mit Pflegegrad (1–5) zu.
Er dient der Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Unsere anerkannten Leistungen nach §45a SGB XI können im gesamten Einsatzgebiet über diesen Betrag genutzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Zum Beispiel für:
Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres
angespart werden.
Eine Übertragung ins Folgejahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Pflegende Angehörige leisten täglich Großes.
Wenn sie vorübergehend verhindert sind – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wichtige Termine – kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Anspruch & Budget
Unsere Unterstützung in Ihrer Region
Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir:
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI sind wir in Niederbayern und angrenzenden Regionen für Sie im Einsatz.
Transparenz schafft Vertrauen
✔ Abrechnung ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Stunden/Minuten
✔ Keine gesonderten
Investitionskosten
✔ Keine versteckten
Zuschläge
✔ Unterstützung bei
Antragstellung und Abrechnung